Allgemeine Geschäftsbedingungen

(der JL Baumanagement GmbH nachfolgend JLB genannt)

 

1. Anwendbarkeit / Gültigkeit

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Vertragsbestandteil und regeln grundsätzlich nicht erwähnte Punkte. Der Vertrag ist nur in schriftlicher Form gültig. Andere als schriftliche Vereinbarungen sind ungültig. Änderungen und Nachträge zu einem bestehenden Vertrag bedürfen der schriftlichen Form und gegenseitiger Bestätigung. Bei Abweichung hat der Text im Vertrag, in der Auftragsbestätigung oder der Offerte Vorrang.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen den Auftraggeber und JLB vor Missbrauch und Schaden durch Missverständnisse der Vertragsparteien schützen und ergänzend zu den vertraglich festgelegten Pflichten und Rechten generelle Punkte Regeln.

 

2. Anfragen / Offerten

Offerten oder Anfragen werden von der JLB kostenlos erstellt. Der Inhalt ist bindend. Der Auftraggeber haftet für die gemachten Angaben und Informationen, die für die Erstellung der Offerte massgebend sind. Auftragsänderungen oder Ergänzungen einer abgegebenen Offerte müssen schriftlich eingereicht werden und bedürfen allenfalls einer erneuten Honorarberechnung und Offerten Erstellung. Anfragen und Offerten bleiben während drei Monaten gültig.

 

3. Rechte und Pflichten

Jede Vertragspartei haftet gemäss den vertraglich vereinbarten Rechten und Pflichten. Wurde im Vertragswerk (Honorarvertrag) gewisse Punkte nicht abschliessend geregelt so haben die Bestimmungen der SIA Normen und die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts Vorrang, vorbehalten bleiben weitere hier nicht ausdrücklich genannten gesetzlichen Bestimmungen des schweizerischen Rechts.

 

4. Zahlungsfrist

Die Zahlungsfrist beträgt ohne Skontoabzug 30 Tage. Mit Skontoabzug beträgt die Zahlungsfrist 10 Tage. Prüfung und administrative Verarbeitung durch die Bauherrschaft verlängern diese Frist nicht. Nach Ablauf der Frist erfolgt die Mahnung wegen Zahlungsverzug. Wurde eine gestaffelte Zahlung vereinbart, kann jede Staffelung einzeln gemahnt werden und die JLB kann die weiteren Auftragsausführungen unterbrechen. Vereinbarte Pauschalpreise sind netto und ohne jeden Abzug zu verstehen.

 

5. Gerichtsstand

Zuständig für alle Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz der JLB. Massgebend für einen abweichenden Gerichtsstandort ist ausschliesslich das Schweizer Recht.


JL Baumanagement GmbH
Bahnhofplatz 1B
8304 Wallisellen
Schweiz

Tel +41 (0)43 558 75 55
Mail info@jlb.swiss